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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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18.08.2020 | 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Die Betreuung der öffentlichen Hand hat sich in den vergangenen Jahren zu einem stetig wachsenden Beratungsfeld entwickelt. Kommunen, Kirchen, Kammern, Universitäten und Anstalten bedürfen einer stetigen steuerlichen Risikoanalyse. Die Zeiten, in denen die öffentliche Hand als Stiefkind in der Betriebsprüfung nur selten die Aufmerksamkeit der Finanzverwaltung fand, sind lange vorbei. Die Vielzahl der aktuellen Rechtsprechungsfälle und die gesetzlichen Neuerungen im Umsatzsteuerrecht zeigen, dass die Steuerfragen der öffentlichen Hand zu einem Beratungsbrennpunkt geworden sind.
Das Seminar behandelt die wesentlichen Beratungsthemen und Prüfungsschwerpunkte. Im Fokus steht zum einen § 2b UStG, aber auch weitere Umsatzsteuerfragen wie Organschaft, Vorsteuerabzug, Befreiungen und Zuschüsse sorgen derzeit in Bereichen der öffentlichen Hand für Diskussionsstoff. Darüber hinaus stellt sich eine Reihe von ertragsteuerlichen Fragen, z.B. zur Behandlung von Beteiligungen, zur Kapitalertragsteuer und zur Gemeinnützigkeit.
I. Umsatzsteuerliche Brennpunkte
1. Erfahrungen nach dem BMF-Schreiben zu § 2b UStG
- Typische Praxisprobleme
- Das Wettbewerbskriterium
- Steuerplanung in der Übergangszeit
2. Aktuelles zur Organschaft
3. Probleme beim Vorsteuerabzug
4. Umsatzsteuerbefreiungen
II. Zuschüsse
1. Umsatzsteuerbarkeit von Zuschüssen Kriterien in Rechtsprechung und Finanzverwaltung
2. Ertragsteuerpflicht von Zuschüssen
3. Gestaltungsfragen
III. Aktuelle Ertragsteuerfragen
1. Beteiligungen
2. Verluste
3. Kapitalertragsteuer
IV. Öffentliche Hand und Gemeinnützigkeit
1. Gemeinnützige Betriebe gewerblicher Art Mittelverwendung
2. Gefährdung der Gemeinnützigkeit
3. Aktuelle Rechtsprechung
4. Ermäßigter Steuersatz