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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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08.09.2022 | 10:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Die Schlussabrechnung zu den Überbrückungshilfen I, II, III sowie der besonderen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe) kann nur über einen prüfenden Dritten erfolgen.
In der Schlussabrechnung werden die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und angefallenen Fixkosten den Schätzungen bei Antragstellung gegenübergestellt und geprüft. Gegebenenfalls müssen zu viel gezahlte Hilfen zurückgezahlt werden. Erfolgt keine Schlussabrechnung, sind die jeweils geleisteten Corona-Hilfen in voller Höhe zurückzuzahlen.
Im Seminar wird auf die Ermittlung und die Prüfung der für die Schlussabrechnung erforderlichen Werte für die verschiedenen Corona-Hilfen eingegangen und mit Beispielen dargestellt.
1. Überblick Coronahilfen
2. Eckpunkte zur Schlussabrechnung
3. Prüfung des Zahlenwerkes anhand von Stichproben
4. Besonderheiten bei der November- und Dezemberhilfe
5. Hinweise zur möglichen Erstattung / Rückzahlungen von Hilfen