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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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28.11.2022 | 09:00 Uhr – 12:30 Uhr |
Der Rentner/die Rentnerin als Mandant/in
Obwohl das Alterseinkünftegesetz bereits zum 01.01.2005 eingeführt wurde, stellt das Erstellen der Anlage „R“ auch jetzt noch eine Herausforderung in der Praxis dar. Ob zu glauben oder nicht, wer heute eine Anlage „R“ – ach was sage ich, eine von nunmehr drei Anlagen „R“ – korrekt ausfüllen möchte, benötigt auch heute noch das Wissen wie es war, als es das Alterseinkünftegesetz noch nicht gab. Das stellt insbesondere die jungen Kollegen und Kolleginnen der berufsberatenden Berufe vor Probleme. Und wo bekommt man dieses Wissen dann her?
Aufgrund der damals gültigen Ertragsanteile waren viele Rentner von der Abgabe von Steuererklärungen befreit. Dies ist aber nun nicht mehr so. Denn jedes Jahr aufs Neue muss überprüft werden, ob der Rentner aufgrund des gültigen Kohortenprinzips nun nicht doch zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist.
Einhergehend mit dieser Problematik bedeutet das aufgrund der immer größer werdenden Zahl von Rentner, die ihre Rente mit einem Job aufbessern müssen, dass auch die Rentenfreibeträge immer wieder auf ihre richtige Höhe überprüft werden müssen.
In unserem Mitarbeiter-Webinar werden wir einen praxisgerechten Umgang anhand der Anlage „R“ erörtern.
• Ertragsanteil vs. Besteuerungsanteil
• Praxisproblem „Witwenrente“
• Neuberechnung von Rentenfreibeträgen
• Praxisfalle „Hinzuverdienstgrenze“ bei Rentnern
• Aktuelle Rechtsprechung zur Besteuerung der Alterseinkünfte