Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
Willy-Brandt-Ufer 10
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 9 97 97-0
Telefax: +49 (0) 431 9 97 97-17
info@stbvsh.de
www.stbvsh.de
05.06.2023 | 09:00 Uhr – 12:30 Uhr |
Durch das Kassengesetz hat der Gesetzgeber die Aufzeichnungspflichten und Anforderungen an die betriebliche Kasse verschärft. Die umfangreichen Neuregelungen mit unterschiedlichen Anwendungszeitpunkten sorgen für Missverständnisse und Verwirrung. Die umfangreichen Erläuterungen und Hinweise u.a. in BMF-Schreiben, Anwendungserlassen, Verordnungen und FAQ-Katalogen sind unübersichtlich und teilweise unverständlich. Zudem sind einige für die Praxis bedeutsame Fragen bisher ungeklärt. Insgesamt bedarf es der systematischen Erklärung und Gewichtung der Informationen.
Fest steht: Unangekündigte Überprüfungen der Kasse sollen in Zukunft häufiger erfolgen. Wer seine Kasse nicht ordnungsgemäß führt, muss empfindliche Hinzuschätzungen befürchten. Seit 2020 gelten schärfere Regeln (Belegerteilungspflicht, TSE-Pflicht) und neue Bußgeldvorschriften. Anhand praxisorientierter Beispiele wird aufgezeigt, welche Pflichten unbedingt beachtet und welche typischen Fehler in der Praxis vermieden werden sollten.
1. Wer ist vom Kassengesetz überhaupt betroffen?
2. Welche Systeme sind mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen?
3. Welche Fristen und Übergangsregelungen gelten aktuell?
4. Wie ist der aktuelle Stand bei Belegausgabepflicht, Meldepflicht, Bußgeldern?
5. Was ist eine offene Ladenkasse und wer darf diese führen?
6. Welche Aufzeichnungspflichten und Anforderungen an die betriebliche Kasse gelten für Bilanz und EÜR?
7. Was ist eine Kassennachschau und wie läuft diese ab?
8. Was sind aktuell die häufigsten Fragen, Missverständnisse und Fehler?