Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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07.06.2023 | 10:00 Uhr – 11:30 Uhr |
Besteht nun endlich für den Praktiker Klarheit zum Sachbezug? Oder ist sicherheitshalber doch die LSt-Anrufungsauskunft zu empfehlen?
FinVerw hat zwei BMF-Schreiben herausgegeben speziell zur Anwendung des ZAG; die Übergangsregelung ist abgelaufen, es stellen sich weiterhin Frage für die Praxis.
- Grundsätzliches
- zusätzlich: Klärung Anwendung aus der Praxis
Daneben hat der Gesetzgeber das Merkmal der Zusätzlichkeit gesetzlich verankert. Auch hierzu ist ein BMF-Schreiben ergangen.
Das Seminar stellt u.a. dar:
- Was ist unter Sachbezug zu verstehen? Oder doch Geldleistung?
- Welche Gutscheinkarten erfüllen die Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Nummer 10 ZAG?
- Einordnung einer sog. Akzeptanzstelle
- Was ist mit sozialen Zwecken gem. § 2 Abs. 1 Nummer 10 Buchstabe c ZAG?
- Behandlung von Aufladegebühren
- Auswirkung bei Versicherungsschutz
- Wie genau ist das Zusätzlichkeitserfordernis zu beurteilen?
- Zufluss der Sachbezüge korrekter Zeitpunkt für die Lohnabrechnung
- Wichtig für Außenprüfungen: Welche Auswirkung ergibt sich für die Nichtbeanstandungsregelung? Übergangslösung?
- Aufzeichnungspflichten / Handhabung im Lohnkonto
- Beispiele
Sonstige Fragestellungen, z.B. wenn der AN in crypto-assets bezahlt wird. Ist dann die 50--Freigrenze nutzbar?
Was ist bei Anwendung des § 37b EStG - 50--Freigrenze zusätzlich nutzbar?
Aktuelle Rechtsentwicklungen werden berücksichtigt.