Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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06.06.2023 | 09:00 Uhr – 11:00 Uhr |
Zum 01.07.2021 ist die seit Jahren betriebene Verschärfung der grunderwerbsteuerlichen share deal-Vorschriften in Kraft getreten. Das Kernstück der Reform dürfte die Einführung von § 1 Abs. 2b GrEStG sein. Sie führt erstmalig dazu, dass auch bei Kapitalgesellschaften nicht nur die Anteilsvereinigung in einer Hand von mehr als 90%, sondern auch die bloße Anteilsübertragung von mehr als 90% steuerbar ist.
Nunmehr hat die Finanzverwaltung reagiert und Gleich lautende Erlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2b GrEStG am 10.05.2022 mit teilweise sehr überraschenden und verschärfenden Regelungen veröffentlicht.
Auch die Fragen der ordnungsgemäßen Anzeige und der massiven Folgen einer verspäteten oder unterlassenen Anzeige hinsichtlich Verspätungszuschlägen und dem Vorwurf einer versuchten leichtfertigen Steuerverkürzung werden beleuchtet.
Die Darstellung wird ergänzt um diverse Anwendungsbeispiele, die schon die ersten Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigen.