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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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25.09.2023 | 13:30 Uhr – 16:30 Uhr |
Das Seminar baut auf Grundkenntnissen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und zur Bilanzierung auf und behandelt den steuersystematischen Weg des Wechsels zwischen diesen beiden Gewinnermittlungsarten.
Einnahmen-Überschuss-Rechner müssen zum Bestandsvergleich wechseln, wenn sich während ihrer unternehmerischen Tätigkeit die Verhältnisse dahingehend ändern, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Buchführungspflicht erfüllt werden. Während bei der EÜR das Zufluss-Abfluss-Prinzip gilt, gilt beim Betriebsvermögensvergleich das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, demgemäß für jedes Wirtschaftsjahr durch Erfassung von Forderungen, Warenbeständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen und Wertberichtigungen das wirtschaftlich erzielte Ergebnis ermittelt wird.
Ein Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜR kommt in Betracht, wenn für den Steuerpflichtigen die gesetzliche Buchführungspflicht wegfällt oder er bisher freiwillig Bücher führt und Jahresabschlüsse macht, aber künftig seinen Gewinn nach der vereinfachten Gewinnermittlung i. S. des § 4 Abs. 3 EStG ermitteln möchte.