Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
Willy-Brandt-Ufer 10
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 9 97 97-0
Telefax: +49 (0) 431 9 97 97-17
info@stbvsh.de
www.stbvsh.de
20.09.2023 | 09:00 Uhr – 09:45 Uhr |
Inzwischen steht für viele Mandanten die Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2022 an. Für das Jahr 2022 gibt es die Besonderheiten der Energiepreispauschale zu beachten.
Durch verschiedene gesetzliche Regelungen profitieren Steuerpflichtige von der sogenannten Energiepreispauschale. Viele Steuerpflichtige haben diese bereits im Jahr 2022 erhalten. Was ist jedoch mit den Steuerpflichtigen, die diese bislang nicht erhalten haben?
In diesem Webinar erfahren Sie in Kürze zusammengefasst, was es in Bezug auf die Energiepreispauschale in der Veranlagung zu beachten gibt.
Welche Angaben sind in der Steuererklärung erforderlich?
Wie ist zu verfahren, wenn die Energiepreispauschale bislang nicht ausgezahlt wurde?
Was gibt es in Bezug auf die Versteuerung der Energiepreispauschale zu beachten?
Wussten Sie, dass es unterschiedliche Anspruchsberechtigungen für die Energiepreispauschale gibt und im Einzelnen zwischen der sogenannten Energiepreispauschale I und der Energiepreispauschale II unterschieden werden muss? Viele Steuerpflichtige können daher mehrfach von der Energiepreispauschale profitieren.
Diese und weitere Fragen werden im Webinar anhand von praxisnahen Beispielsfällen geklärt.
Themenübersicht
1. Anspruchsberechtigte der Energiepreispauschale I und Energiepreispauschale II
2. Nachholung der Auszahlung der Energiepreispauschale
3. Versteuerung der Energiepreispauschale
4. Eintragungen in der Einkommensteuererklärung
5. Rückzahlung und Korrektur der Energiepreispauschale
6. Zusammentreffen der Energiepreispauschale I und Energiepreispauschale II