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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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12.11.2024 | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Das Saison – Kurzarbeitergeld ersetzt im Baugewerbe in der Winterzeit die frühere Winterausfallgeldregelung, sowie auch das konjunkturelle Kurzarbeitergeld.
Hier sind etliche gesetzliche Vorgaben und tarifvertragliche Regelungen zu beachten, die ineinander greifen und die für eine ordnungsgemäße Abrechnung angewendet werden müssen.
Dieser Kurs bringt Sie auf den aktuellen Rechtsstand hinsichtlich des Saison - Kurzarbeitergeldes für die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Baugewerbe in dem Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. März.
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