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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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26.03.2024 | 09:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Immobilien im Steuerrecht für den Mandanten zu optimieren, ist eine ständige Herausforderung in der Beratung. Dabei werden die GmbH bzw. die gewerbliche geprägte GmbH & Co. KG als Rechtsform für die Verwaltung von Immobilien immer häufiger genutzt.
Das Seminar beleuchtet u.a. die tatsächliche Vorteilhaftigkeit der Rechtsformwahl (GmbH oder GmbH & Co. KG) und erörtert vor allem die Fallstricke für die steuerliche Beratung in Bezug auf die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- sowie Grunderwerbsteuer.
In der Abwägung der Vor- und Nachteile muss im Rahmen der ganzheitlichen steuerlichen Beratung auch die spätere Übertragung von Anteilen auf die nächste Generation einbezogen werden. Auch die Fra-ge, wie man „wieder rauskommt“ wird aufgegriffen. Aufgrund der komplexen Her-ausforderungen durch sich ständig in Veränderung befindlicher Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und öffentliche „Beratung“ in den Medien ist es anzuraten, sich als Berater*in oder betroffenes Unternehmen intensiv mit der Thematik zu beschäftigen.
Gliederung
Abwägung der steuerlichen Vor- und Nachteile mit Blick auf alle relevanten Steuerarten
„Rein“ in die Immobilien-GmbH (& Co. KG)
- Übertragung von Grundstücken aus dem Privatvermögen auf eine Immobilien-GmbH (& Co. KG)
-- Hebung stiller Reserven – Gesellschaftsrechte, Darlehen, verdeckte Einlage
-- Vermeidung einer vollen Grunderwerbsteuerbelastung
-- Fallstricke für die Umsatzsteuer
Laufende steuerliche Beratung einer Immobilien-GmbH (& Co. KG), u. a.
- Größte Gefahrenquelle: Erweiterte Kürzung (GewSt) – Was ist erlaubt, was nicht?
-- Abgrenzung begünstigte, unschädliche, schädliche Tätigkeiten
-- Grenzen Erweiterung der unschädlichen Tätigkeiten durch das Fondsstandortgesetz für erneuerbare Energien und Ladestationen
-- Typische Fallstricke und aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung
Übertragung von Anteilen an einer Immobilien-GmbH (& Co. KG), u. a.
- Übertragung von Anteilen zur vorweggenommenen Erbfolge
-- Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer
Nutzung der Optionsmöglichkeit nach § 1a KStG