Hinweisgebersysteme - Die bußgeldbewehrte Aufklärungspflicht

Informationen:

Seminarnummer:
AK24404
Referent(en):
Dr. Jens Bosbach
Ort/Anschrift:
ONLINE, Büro oder Homeoffice
Kategorien:
Seminare, Online-Seminare, Berater/-innen, qual. Mitarbeiter/-innen
Termine:
29.01.2024 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglieder):
261,80 Euro inkl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
380,80 Euro inkl. USt.

Ausgebucht

Beschreibung

Funktionsweise, Erforderlichkeit, Implementierung und der korrekte Umgang mit Hinweisen

Seit dem 2.7.2023 sind Unternehmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, ein Hinweisgebersystem umzusetzen. Das trifft alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern. Ab Dezember 2023 werden auch alle Unternehmen mit einer Größe von 50 Mitarbeitern und mehr entsprechend verpflichtet. Auch Kanzleien fallen bei der entsprechenden Größe unter die Verpflichtung. Steuerkanzleien und andere Verpflichtete nach dem GWG sind gem. § 6 Abs. 5 GWG ohnedies ab einer Größe von 10 Berufsträgern verpflichtet, ein Hinweisgeber-system einzurichten. Wie solche Systeme funktionieren, was sie leisten müssen und welche Aspekte auch der Berater für seine Mandanten kennen muss oder für sich selbst vermittelt dieses Seminar praxisnah.

  • Einleitung – Praxisfall
    o Aufgaben und Ziele
    o Konsequenzen bei fehlender Umsetzung

  • Umsetzung
    o Planung
    o Interne Beteiligte
    o Externe Beteiligte
    o Struktur

  • Implementierung
    o Information und Schulungen
    o Interne Meldestelle einrichten
    o Pflichten der internen Meldestelle
    o Pflichten der Unternehmensführung

  • Umgang mit Hinweisen
    o Was geschieht mit Hinweisen
    o Schutz des Hinweisgebers
    o Planung des Vorgehens
    o Sofortmaßnahmen
    o Einbindung von Behörden und Beratern
    o Untersuchungshandlungen
    o Einbindung des Hinweisgebers

  • Dokumentation

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