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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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29.01.2024 | 09:00 Uhr – 13:00 Uhr |
Funktionsweise, Erforderlichkeit, Implementierung und der korrekte Umgang mit Hinweisen
Seit dem 2.7.2023 sind Unternehmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, ein Hinweisgebersystem umzusetzen. Das trifft alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern. Ab Dezember 2023 werden auch alle Unternehmen mit einer Größe von 50 Mitarbeitern und mehr entsprechend verpflichtet. Auch Kanzleien fallen bei der entsprechenden Größe unter die Verpflichtung. Steuerkanzleien und andere Verpflichtete nach dem GWG sind gem. § 6 Abs. 5 GWG ohnedies ab einer Größe von 10 Berufsträgern verpflichtet, ein Hinweisgeber-system einzurichten. Wie solche Systeme funktionieren, was sie leisten müssen und welche Aspekte auch der Berater für seine Mandanten kennen muss oder für sich selbst vermittelt dieses Seminar praxisnah.