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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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18.07.2024 | 09:00 Uhr – 15:00 Uhr |
Die gesetzlichen Regelungen des Bauhauptgewerbes sind sehr anspruchsvoll. Das liegt an der Vielfalt und dem Zusammenwirken verschiedener Regelungen aus Gesetzen, Verordnungen und zwingend anwendbaren Tarifverträgen.
Das Seminar vermittelt Ihnen einen Überblick zu den grundlegenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben im Bauhauptgewerbe, die bei der Abrechnung von Baulöhnen zu beachten sind, insbesondere zum Bundesrahmentarifvertrag für das Bauhauptgewerbe. Außerdem wird aufgezeigt, welche Betriebe überhaupt unter den Geltungsbereich insbesondere der zwingenden Tarifverträge fallen. Die Sozialkassen im Bauhauptgewerbe werden vorgestellt, insbesondere die zugrundeliegenden Tarifverträge, die aktuell geltenden Sozialkassenbeiträge sowie die Verfahrensweise der Einziehung.
Rechtsgrundlagen
- Gesetze und Verordnungen
- Tarifverträge
- Arbeitsvertrag
Betrieb des Baugewerbes
- Betrieblicher Geltungsbereich des BRTV
- Überwiegende Tätigkeit
- Betrieb- oder Betriebsabteilung
Bundesrahmentarifvertrag für das Bauhauptgewerbe
- Arbeitszeit und Flexibilisierungsmöglichkeiten
- Lohngruppen und Eingruppierungsprobleme
- Zuschläge und Zulagen
- Erholungsurlaub
- Vorgaben zur Kündigung
- Ausschlussfristen
Zwingende Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe in Abgrenzung zum Mindestlohngesetz
Sozialkassentarifverträge
- Allgemeinverbindlichkeit der Sozialkassentarifverträge im Baugewerbe
- Sozialkassenbeiträge
- Verfahrensweise der Einziehung