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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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04.09.2024 | 09:30 Uhr – 12:30 Uhr |
Die gemeinnützige GmbH hat sich vom Exoten zum Dauerbrenner in der Beratungspraxis entwickelt. Eine Betreuung von gemeinnützigen Organisationen ist ohne vorhandenes Wissen zur Sonderform der gemeinnützigen GmbH undenkbar geworden. Insbesondere für Umgestaltungen, Tochtergesellschaften, Kooperationen, Joint Venture und Servicegesellschaften hat sich die gemeinnützige GmbH als sinnvolle Rechtsformalternative ergeben. Durch die zuletzt erfolgten Gesetzesänderungen im Zuge der Gemeinnützigkeitsreform wurden der Weg in die gGmbH, Ausgliederungen und Umstrukturierungen noch einmal erheblich erleichtert. Das Seminar gibt einen Überblick über die wesentlichen Rechts- und Steuerfragen.
Seminarthemen:
Rahmenbedingungen
• Die gemeinnützige GmbH als Rechtsform
• Firmierung
• Anforderungen durch Gesellschafts- und Gemeinnützigkeitsrecht
• Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (UG)
Rechtsformvergleich
Gründung und Satzungsgestaltung
• Gründungsablauf
• Satzungsgestaltung
Die Gemeinnützigkeit und ihre Steuerfolgen
• Gemeinnützige Zwecke
• Satzung
• Verfahren
Die Einkunftsquellen der gemeinnützigen GmbH und ihre Besteuerung
• Spenden
• Vermögensverwaltung
• Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
• Zweckbetriebe
• Sponsoring
Geschäftsführung, Vermögensbindung und Mittelverwendung
• Die neuen gesetzlichen Regelungen in §§ 57 bis 58a AO
• "Zusammenwirken"
• Mitteltransfer nach neuem Recht
• Zeitnahe Mittelverwendung
• Rücklagen und Vermögenszuführungen
• Geschäftsführervergütung
• Anteilsveräußerung und Kaufpreis
Gestaltungs- und Ausgliederungsfragen
• Neue Beratungsüberlegungen durch §§ 57 und 58 AO
• Gemeinnützige Holding
• Von der GmbH in die gGmbH
• Gemeinnützigkeit von Dienstleistungs- und Servicegesellschaften
• Steuerliche Qualifizierung der Beteiligung an der gGmbH bei der gemeinnützigen Mutter-Körperschaft
• Erhaltung der Gemeinnützigkeit von Mutter und Tochter
• Dienstleistungen zwischen Mutter und Tochter
• Sonstiger Mitteltransfer
Brennpunkt ermäßigter Umsatzsteuersatz