Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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03.06.2024 | 15:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Zum 1. Januar 2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz ("StaRUG") in Kraft getreten, was erhebliche Auswirkungen auf die steuerberatenden Berufe und die professionelle Mandantenbetreuung zur Folge hat. So werden in § 1 StaRUG die Organe haftungsbeschränkter Gesellschaften explizit zur Krisenfrüherkennung verpflichtet und in § 102 StaRUG Hinweis- und Warnpflichten des StB gegenüber insolvenznahen Mandanten erstmalig gesetzlich festgeschrieben. Das 60-minütige Live-Webinar zeigt, welche praktischen Anforderungen sich hieraus für Steuerberaterkanzleien und deren Mandanten ergeben.