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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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24.05.2024 | 09:00 Uhr – 11:00 Uhr |
Nur wenige Beschäftigte arbeiten gerne und freiwillig an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht. Um die Arbeitszeiten für Beschäftigte attraktiver zu gestalten, zahlen viele Arbeitgeber zusätzlich zur normalen Entlohnung einen Zuschlag. Ebenso wird Nachtarbeit oft zusätzlich vergütet. Die Zahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen (SFNZuschläge) wird vom Gesetzgeber in der Form gefördert, dass Regelungen zur Steuer- und Beitragsfreiheit einen zusätzlichen finanziellen Anreiz schaffen. Werden die steuerlichen Vorschriften beachtet, bleiben die Zuschläge steuerfrei. Die Gerichte haben sich zuletzt mit mehreren Zweifelsfragen beschäftigt.
In diesem Onlineseminar werden die Regelungen und aktuellen Rechtsprechungen mit vielen Beispielen dargestellt.