Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
Willy-Brandt-Ufer 10
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 9 97 97-0
Telefax: +49 (0) 431 9 97 97-17
info@stbvsh.de
www.stbvsh.de
20.11.2024 | 08:00 Uhr – 13:00 Uhr |
Aktuelle Entwicklungen zur beruflichen Haftung des Steuerberaters bei mangelhafter Lohnbuchführung, Jahresabschlusserstellung und Gestaltungsberatung
Das Risikomanagementseminar 2024 befasst sich mit der aktuellen Haftungsrechtsprechung zur Lohnbuchführung, Jahresabschlusserstellung und Gestaltungsberatung und leitet hieraus Leitlinien für die Beratungspraxis ab.
Mit Urteil vom 8.2.2024 hat der BGH die seit langem streitige Frage, ob ein Lohnbuchführungsmandat auch die Prüfung der Sozialversicherungspflicht umfasst, verneint. Zugleich hat er aber deutlich gemacht, dass der Lohnbuchführer bei einem zweifelhaften Status eines Mitarbeiters auf eine verbindliche Klärung durch den Auftraggeber hinwirken muss.
Auf der Grundlage der BGH-Entscheidung vom 26.1.2017 hat sich des OLG Köln in seinem Urteil vom 25.1.2023 mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein Jahresabschluss nicht mehr mit Fortführungswerten aufgestellt werden darf und der Steuerberater den Geschäftsführer auf eine mögliche Insolvenzreife hinweisen muss, auseinandergesetzt.
Abweichend von der oben angeführten BGH-Entscheidung vom 26.1.2017 hat das KG Berlin am 15.11.2022 geurteilt, dass ein Insolvenzverwalter schon nicht befugt ist, den mit der Jahresabschlusserstellung befassten Steuerberater wegen eines Insolvenzverschleppungsschaden in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Insolvenzverwalter Revision eingelegt hat.
Mit den Haftungsgefahren einer mangelhaften Gestaltungsberatung musste sich LG Detmold in seiner Entscheidung vom 5.5.2023 auseinandersetzen. Streitgegenständlich war hier nicht nur die fehlgeschlagene steuerneutrale Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft, sondern auch die Frage, in welchem Umfang zukünftige Steuervorteile infolge der Aufdeckung von stillen Reserven den Schaden mindern.
Ausführungen zum angemessenen Versicherungsschutz und zu den Fallstricken bei der Vereinbarung einer AAB-Haftungsbeschränkung schließen das Seminar ab.
Agenda:
Grundlagen der beruflichen Haftung
BGH, Urteil vom 8.2.2024 – IX ZR 137/22
OLG Köln, Urteil vom 25.1.2023 – 16 U 179/21
KG Berlin, Urteil vom 15.11.2022 – 21 U 55/21
LG Detmold vom 5.5.2023 – 1 O 310/19
AAB-Haftungsbeschränkung und notwendiger Versicherungsschutz
Haftungsgefahren sind ein bedeutsamer Risikofaktor Ihrer beruflichen Tätigkeit. Vor diesem Hintergrund ist die Risikovorsorge elementar.
Deshalb erhalten alle Seminarteilnehmer/innen, die auch Inhaber eines aktuellen Fortbildungspasses des DStV sind, einen besonderen Nachlass für ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Vorausgesetzt ist, dass die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu den attraktiven Verbandskonditionen bei HDI abgeschlossen wurde und mit diesem Risikomanagementseminar an insgesamt 40 Stunden Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen wurde. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, erhält der/ die Seminarteilnehmer/in einen zusätzlichen Prämiennachlass in Höhe von 10 Prozent auf den persönlichen Nettojahresbeitragsanteil.
HDI ist damit der einzige Versicherer, der ein Risikomanagement bei Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowohl durch kompetente Fachreferenten fördert als auch finanziell honoriert.