Basics des Verfahrens nach § 7a SGB IV für Steuerberater*innen

Informationen:

Seminarnummer:
AK24851
Referent(en):
Sven Löffler
Ort/Anschrift:
ONLINE, Büro oder Homeoffice
Kategorien:
Online-Seminare, Berater/-innen, qual. Mitarbeiter/-innen, Seminare
Termine:
14.10.2024 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglieder):
208,25 Euro inkl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
327,25 Euro inkl. USt.

Beschreibung

Der Fremdpersonaleinsatz von oder bei Ihren Mandanten ist mit ganz erheblichen Risiken (vorrangig Beitragsrisiko) verbunden. Ein Mittel zur Risikominimierung ist die Feststellung des Erwerbsstatus durch die DRV-Bund nach § 7a SGB IV; worauf Steuerberater – zur Vermeidung ihrer eigenen Haftung – ggf. sogar hinweisen müssen/sollten.

Dennoch können/dürfen Steuerberater diese Verfahren nicht begleiten, so dass mangels praktischer Erfahrung sehr viel Unkenntnis hierüber besteht.

Durch die verstärkte Kontrolle einschlägiger Sachverhalte bei Betriebsprüfungen und die Neuregelung des § 7a SGB IV hat sich die Relevanz dieses Verfahrens noch einmal enorm erhöht. Daher sollten Steuerberater zumindest die Grundlagen dieses Verfahrens kennen, insbesondere wenn sie ihren Mandaten dessen Einleitung „empfehlen“. Denn: dieser Rat kann zwar zur „Enthaftung“ führen (BGH, Urteil vom 08.03.2024 – IX ZR 137/22), ggf. aber auch zur Mandatsbeendigung, wenn sich unbedachte Folgen aus dem Verfahren ergeben.

Das Seminar gibt einen Überblick über alle relevanten Fragen des Feststellungsverfahrens: einschlägige Sachverhalte, Vor- und Nachteile, Ablauf und Ergebnisse sowie Rechtsmittel. Gleichzeitig werden die für Steuerberater wichtigsten Schnittstellen zu anderen Themengebieten beleuchtet.

Themenübersicht:

  • Einleitung
  • Grundlagen und Neuregelung des Verfahrens nach § 7a SGB IV
  • Verschiedene Konstellationen
  • Ablauf des Verfahrens
  • Ergebnisse des Verfahrens
  • Rechtsmittel gegen Bescheide
  • Nebenaspekte bei Feststellung einer Beschäftigung
    o        Anmeldung bei Einzugsstelle
    o        Abführen von SV-Beiträgen (Vergangenheit/Zukunft)
    o        Anrufungsauskunft bei Finanzamt
    o        Beschäftigung gleich Arbeitsverhältnis
  • Kommunikation mit Einzugsstellen

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