Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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20.03.2025 | 09:00 Uhr – 12:30 Uhr |
Folgende Themen werden in der Vortragsreihe des Aktuellen Steuerrechts 1/2025 behandelt:
Vorbemerkungen:
Neuste Entwicklung aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung
I. AktStR-Themen
EStG
• Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
• Firmenfitnesscenterverträge im Lohnsteuerrecht
• Unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistung oder gegen Vorbehalt des Nießbrauchs
• Entgeltliche Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an GmbH-Anteilen
• Aktuelle Entwicklungen bei der Steuerermäßigung nach § 35c EStG
KStG
• Keine vGA wegen bloß tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit einer spanischen Immobilie
• Inkongruente Gewinnausschüttungen
EStG/ErbStG
• Darlehensverzinsungen unter dem Marktwert und Steuerfolgen
ErbStG
• Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
• Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung
GrEStG
• Zurechnung von Grundstücken bei einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG
UStG
• BMF-Schreiben und FAQs des BMF zur E-Rechnung
II. Einspruchsmuster – Aktuell
• Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen
• Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für 2021 nach Einführung des Steuerbefreiungstatbestands für Photovoltaikanlagen zum 1.1.2022
• Lohnsteuerliche Behandlung des Geldkartenmodells, § 8 Abs. 4 EStG
• Zahlungen für die Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an Gesellschaftsanteilen in Form eines Verzichts
• Unterschreiten der ortsüblichen Vermietungszeit um mehr als 25 %
• Vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrags wegen Rückübertragung eines Erbbaurechts
• Umsatzsteuerbefreiung der Vermietung von Standplätzen auf Automärkten?
• Genehmigung der Ist-Besteuerung für freiwillig buchführende Freiberufler, § 20 S. 1 Nr. 3 UStG
• Übertragung des Betriebsgrundstücks zeitlich vor der Betriebsübergabe
• Voraussetzungen des obligatorischen Zinserlasses, § 233a Abs. 8 AO