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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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14.02.2025 | 09:00 Uhr – 11:00 Uhr |
Stichtag 31.03.2025! Bis hierhin müssen die abgabepflichtigen Entgelte für 2024 gemeldet werden! Seien Sie den Betriebsprüfern einen Schritt voraus! Denn wenn die Deutsche Rentenversicherung zur Betriebsprüfung kommt, ist unter anderem ein Schwerpunkt die Künstlersozialabgabe. Seit 2015 ist es Pflichtaufgabe der DRV in den Unternehmen auch die korrekte Abführung der KSA zu prüfen. Insofern müssen Unternehmen auch in diesem Punkt den roten Faden in der Hand halten und sicher einschätzen können, ob sie abgabepflichtig sind und wenn ja, in welchem Umfang. Dabei wird auch die neue Bagatellklausel ab 2025 dargestellt.
Dieses Webinar wird Sie dabei unterstützen und Ihnen einen Leitfaden geben.
Prüfungsschwerpunkt KSA
1. Prüfverfahren
2. Feststellung der abgabepflichtigen Unternehmen
3. Abgabepflichtige Unternehmen
3.1. Rechtsformen der abgabepflichtigen Unternehmen
3.2. Typische Verwerter
3.3. Eigenwerber
3.4. Generalklausel
4. Zusätzliche Hinweise
4.1. Beauftragung eines selbständigen Künstlers
4.2. Auftragsvergabe an GmbH
4.3. Zahlungen innerhalb der Künstler-GbR
4.4. Zahlungen innerhalb der Künstler-GmbH
4.5. Doppelabgabe
4.6. Zahlungen an Dritte
4.7. Abwälzung der KSA
5. Bemessungsgrundlage
5.1. Entgelt
5.2. Keine Bemessungsgrundlage
5.3. Nebenkosten
6. Pflichten der Unternehmen
7. Praxisfälle
Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.