Neue Nachweispflichten für Arbeitgeber*innen

Informationen:

Seminarnummer:
VB2310
Referent(en):
RA Axel Riefling
Ort/Anschrift:
EDZ , Ramskamp 71-75, 25337 Elmshorn
Kategorien:
Kostenlose Mitgliederveranstaltungen, Verbandsmitglieder, Präsenz-Seminare
Termine:
04.05.2023 16:30 Uhr – 18:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglieder):
0,00 Euro inkl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
0,00 Euro inkl. USt.

Beschreibung

Zum 1. August 2022 trat das neugefasste Nachweisgesetz in Kraft. Auch bisher schon mussten Arbeitgeber auf Grundlage des Nachweisgesetzes über die wesentlichen Arbeitsbedingungen unterrichten. Nun allerdings drohen mit der gesetzlichen Neuregelung bei Verstößen Bußgelder. Bisher war es möglich, die Anforderungen des Nachweisgesetzes durch übliche, schriftlich abgeschlossene Arbeitsverträge zu erfüllen. Künftig muss auch über solche Umstände unterrichtet werden, die derzeit nur selten in Arbeitsverträgen geregelt werden. Viele Arbeitgeber fragen nun, ob tatsächlich alle Arbeitsverträge geändert werden müssen.

RA Axel Riefling, stellt die Änderungen des Nachweisgesetzes vor und erläutert, welche Maßnahmen in der Praxis zu ergreifen sind.

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