Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
Willy-Brandt-Ufer 10
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 9 97 97-0
Telefax: +49 (0) 431 9 97 97-17
info@stbvsh.de
www.stbvsh.de
10.05.2023 | 09:00 Uhr – 11:00 Uhr |
Spätestens alle 4 Jahre werden die Arbeitgeber von der DRV geprüft – ausnahmslos. Um als Arbeitgeber durch diese Betriebsprüfungen möglichst ohne Beanstandungen durchzukommen, müssen solche Prüfungen optimal vorbereitet werden. Arbeitgeber müssen die rechtlichen und praktischen Aspekte rund um die Betriebsprüfung der DRV kennen (zB was dürfen die Prüfer und wie weit müssen Arbeitgeber mitwirken?). Wer Betriebsprüfungen betreut, muss genaue Kenntnisse haben über die Rechte und Pflichten der Betriebsprüfer – aber auch der Arbeitgeber selbst. Es ist enorm wichtig zu wissen, welche Unterlagen müssen tatsächlich vorgelegt werden – und welche eben gerade nicht (mehr).
I. Betriebsprüfung durch die DRV
i. Schätzbescheide und
ii. Rechtliche Grenzen der Schätzmöglichkeiten
i. Im Rahmen der BP einerseits
ii. Im Rahmen der Statusverfahren andererseits (mit Rechtsprechung)