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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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09.11.2023 | 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
In der Beratungspraxis erscheint der Rangrücktritt als geeignetes Mittel zur Vermeidung einer Überschuldung, weil sich mit einem Rangrücktritt eine Überschuldungslage und damit eine insolvenzrechtliche Antragspflicht vermeiden lässt.
Was ist aber ein Rangrücktritt eigentlich genau? Welche Voraussetzungen muss eine Rangrücktrittsvereinbarung erfüllen? Kann ein Rangrücktritt geändert oder aufgehoben werden? Und welche steuerlichen Folgen ergeben sich aus einem Rangrücktritt für die Schuldner-GmbH und für den Gläubiger?
In dem Webinar werden diese Fragen beantwortet, und zwar sowohl unter Berücksichtigung der grundlegenden BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2015 als auch der Bilanzierungsentscheidung des BFH vom 19.8.2020. Zudem werden am Beispiel einer Musterformulierung die Anforderungen an eine insolvenzrechtlich wirksame und steuerlich unschädliche Rangrücktrittsvereinbarung besprochen.
Insbesondere werden die folgenden Themen angesprochen:
1. Insolvenzrechtliche Grundlagen des Rangrücktritts
2. Entwicklung des Rangrücktritts vom einfachen zum qualifizierten Rangrücktritt und zum Rangrücktritt nach dem MoMiG
3. Wirksamkeit älterer Rangrücktrittsvereinbarungen aus der Zeit vor dem MoMiG
4. Einzelheiten einer Rangrücktrittsvereinbarung
5. Auswirkungen auf die Handelsbilanz
6. Auswirkungen auf die Steuerbilanz
7. Steuerliche Auswirkungen beim Gläubiger
8. Aufgaben und Befugnisse des Steuerberaters