Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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10.04.2024 | 14:00 Uhr – 17:30 Uhr |
Das Einkommensteuerrecht kennt neben der Bilanzierung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG als Gewinnermittlungsart. Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler schätzen diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung.
Besonderheit dieser Gewinnermittlungsmethode ist das sog. Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG: nur die Einnahmen bzw. Ausgaben sind zu berücksichtigen, die in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr eingenommen bzw. gezahlt wurden.
Das Zufluss-/Abflussprinzip wird allerdings durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen durchbrochen, die sich teils aus dem Gesetz selbst, teils aus der Rechtsprechung sowie aus den Verwaltungsanweisungen ergeben.
Dieses Seminar gibt einen Überblick darüber, wer von der Einnahmen-Überschussrechnung Gebrauch machen darf, welche Konsequenzen sie hat, wie sie im Einzelnen funktioniert und auf welche Besonderheiten zu achten ist
Anhand vieler praxisorientierter Beispiele gewinnen Sie einen systematischen Überblick über das Rechtsgebiet.
Folgende Themen werden angesprochen:
Praxisfragen rund um die Einnahme-Überschuss-Rechnung und die Anlage EÜR
Neues zur 10 Tages -Regel
Einübung anhand praktischer Fälle und Lösungen