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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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13.04.2021 | 09:00 Uhr – 10:30 Uhr |
Schwerpunkt des Seminars sind aktuelle Fragen im Zusammenhang mit grundbesitzenden Gesellschaften. Hier gibt es für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (sog. Konzernklausel) Erfreuliches zu berichten; denn die Finanzverwaltung hat ihre zuvor sehr restriktive Sicht nach den Grundsatzentscheidungen des BFH zugunsten der Steuerpflichtigen korrigiert. Damit ist die Steuerbefreiung für die Praxis einsetzbar geworden.
Problematisch ist hingegen die noch immer ausstehende Reform der grunderwerbsteuerlichen Ergänzungstatbestände. Obwohl nicht feststeht, wann und mit welchem Inhalt die Reform kommen wird, muss sie schon jetzt bei Umstrukturierungen und Anteilsübertragungen berücksichtigt werden.
Schließlich werden im Seminar die wesentlichen aktuellen Entscheidungen des BFH zur Grunderwerbsteuer vorgestellt und besprochen. Dazu gehört z. B. die schleichende Abstandnahme des BFH von der gesonderten Behandlung von Personengesellschaften im Rahmen des § 1 Abs. 3 GrEStG (sog. sachenrechtliche Betrachtungsweise). Zudem hat der BFH z.B. zur Grunderwerbsteuerpflicht von Instandhaltungsrücklagen und Zubehör entschieden.