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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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27.04.2021 | 09:00 Uhr – 12:30 Uhr |
Neufassung vom 28.11.2019
Bereits mit der Veröffentlichung der GoBD am 14. November 2014 hatte das Bundesministerium der Finanzen in Aussicht gestellt, diese regelmäßig zu aktualisieren und an den neuesten Stand der Technik anzupassen.
Nach 5 Jahren GoBD wurde vom BMF die Neufassung („GoBD 2019“) am 28.11.2019 veröffentlicht, worüber innovative Prozesse wie das „Mobile-Scannen“ legitimiert oder technische Migrationen deutlich vereinfacht werden.
Insbesondere konnten erste Erfahrungen in der Praxis durch Prüfungen der Finanzverwaltung gesammelt werden.
So sind auch die von allen Mandanten genutzten Office-Formate (Word & Excel) nur noch unter bestimmten Voraussetzungen laut GoBD einsetzbar. Da die Regelungen der GoBD Unternehmen jeder Größenordnung betreffen, machen sie eine Überprüfung der kaufmännischen Prozesse notwendig.
Jeder Angehörige eines steuerberatenden Berufes muss sich daher mit seinen Mandanten so wichtige Fragen stellen wie z. Bsp.:
1. Welche Ordnungsvorschriften gelten für seine Aufzeichnungen?
2. Wie müssen die Belege prüfungssicher aufbewahrt werden?
3. Ist die Datenarchivierung unveränderbar und erfüllt dabei das Datenzugriffsrecht?
4. Darf mein Mandant wirklich Belege mit dem Smartphone abfotografieren?
In dem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den (neu) definierten Anforderungen an elektronische Buchführungs- / Datenverarbeitungssystemen aus Sicht der Finanzverwaltung.
Bereits erste gesammelte Praxiserfahrungen und Auslegungsdefinitionen werden den Teilnehmern genauso vorgestellt, wie die Neuerungen aus den GoBD 2019.
Seminargliederung
1 Grundsätze zur Neufassung der GoBD und Anwendbarkeit
1.1 Anwendbarkeit der GoBD
2 Belege im Sinne der GoBD – Was ist zu beachten
2.1 Belege = aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Unterlagen
2.2 Mindestumfang der aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen
2.3 Belegwesen (Belegfunktion)
2.4 Kontierung von Belegen
2.5 Progressive und retrograde Prüfungsmöglichkeit
2.6 Buchung
2.7 Zeitpunkt des Buchen, der Aufzeichnung / Klarstellung GoBD 2019
3 Unveränderbarkeit, Protokollierung von Änderungen
3.1 Zeitpunkt der Erzeugung der Unveränderbarkeit
3.2 Festschreibung = Unveränderbarkeit
3.3 Möglichkeiten zur Erzeugung der Unveränderbarkeit
3.4 Verstöße gegen die Unveränderbarkeit - Beispiele aus der Praxis
4 Anforderung an die Aufbewahrung / Archivierung
4.1 Aufbewahrung von Daten, Datensätzen, elektronischen Unterlagen
4.2 Aufbewahrung von inhaltlichen identischen Mehrstücken
4.3 Aufbewahrung von digitalen Handels- und Geschäftsbriefen & eRechnungen
4.4 Inhouse-Formate und Konvertierung
4.5 Elektronische Kontoauszüge – Vereinfachungen GoBD 2019
5 GoBD 2019 – weitere praxisrelevanten Änderungen
5.1 Cloud-Systeme
5.2 Scanverfahren – bildliche Erfassung durch mobile Geräte
5.3 Scanverfahren im Ausland
5.4 Nachvollziehbarkeit bei Änderungen der Verfahrensdokumentation
5.5 Einschränkung des Datenzugriffsrechts auf die Datenträgerüberlassung (Z3)
6 Roter Faden GoBD in der Praxis – Schaubilder (am Bsp. Datev Unternehmen Online)
6.1 Papierbelege
6.2 Elektronische Belege