Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
Willy-Brandt-Ufer 10
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 9 97 97-0
Telefax: +49 (0) 431 9 97 97-17
info@stbvsh.de
www.stbvsh.de
22.03.2021 | 10:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Die BA entscheidet über die Auszahlung des beantragten Kurzarbeitergeldes (Kug) zunächst schnellstmöglich und deshalb vorläufig gemäß § 328 Abs. 1 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Da der Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung an die Arbeitnehmer/innen das Kurzarbeitergeld zunächst selbst auszahlt und in Vorleistung tritt, soll so ein möglichst kurzer Zeitraum zwischen Vorleistung und Erstattung liegen.
Nach der Beendigung der Kurzarbeit und des Kurzarbeitergeldbezuges erfolgt eine Überprüfung der gezahlten Leistungen und eine endgültige Entscheidung über das tatsächlich zustehende Kurzarbeitergeld. Die wesentlichen Inhalte der Prüfung, sowie das Verfahren bei festgestellten Fehlern, sind Bestandteil dieses Onlinevortrages.
Sonja Höft ist Trainerin und individuelle Lernbegleiterin, Bereich Qualifizierung der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord