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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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17.05.2021 | 10:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Mit dem fortführungsgebundenen Verlustvortrag des § 8d KStG lässt sich seit 2016 ein Verlustuntergang bei Kapitalgesellschaften in Fällen, in denen mehr als 50 % der Anteile gem. § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG übertragen werden, vermeiden. Der Gesetzgeber stellt aber hohe Anforderungen an die Anwendbarkeit des § 8d KStG, indem er z.B. eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe wie der „Zweckbestimmung des Geschäftsbetriebs“ oder der „Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs“ verwendet. Daher bereitet § 8d KStG in der Praxis bislang große Schwierigkeiten.
Nun hat das BMF erstmalig ein Schreiben zu § 8d KStG veröffentlicht, das die Sichtweise der Finanzverwaltung verdeutlicht. Kapitalgesellschaften und Steuerberater sollten in der Beratungs- und Gestaltungspraxis den Standpunkt der Finanzverwaltung kennen, um sicherzustellen, dass sie bei der Anwendung des § 8d KStG keinen Fehler machen.
In dem Seminar werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 8d KStG unter Berücksichtigung des neuen BMF-Schreibens erläutert. Dabei werden auch die gewerbesteuerlichen Folgen nach § 10a Sätze 11 und 12 GewStG und die hierzu am 19. März 2021 ergangenen Gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder dargestellt.
Inhalt des Seminars sind u.a: