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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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24143 Kiel
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16.08.2021 | 08:30 Uhr – 17:00 Uhr |
08.30 Uhr - Beginn
08.45 Uhr - Begrüßung und Anmoderation durch Annette Bastigkeit
09.00 - 10.15 Uhr - Markus Stier
Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die gemeinsamen Grundsätze zur Systemprüfung nach § 22 DEÜV ab dem 01.01.2022 sind veröffentlicht. Diese beinhalten auch aktuelle Änderungen im Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die gesetzliche Regelung des § 107 Abs. 2 SGB IV zum Abruf der Vorerkrankungen durch den/die Arbeitgeber/in wird bei nächster Gelegenheit gestrichen. Somit sind auch Änderungen beim Abruf der Vorerkrankungszeiten zu erwarten.
I. Aktuelles zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung
II. Umsetzungsstufen
III. Besonderheiten im Verfahren
1. Datenabruf
2. Vorerkrankungsanfragen
3. Geringfügig entlohnte Beschäftigte
Zahlung von Arbeitslohn nach dem Austritt des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin
Die Zahlung von Arbeitslohn nach dem Austritt des/der Arbeitnehmers/Arbeinehmerin ist steuer- und sozialversicherungsrechtlich eine Besonderheit. Entscheidend ist, welche Zahlung für welchen Zeitraum geleistet werden. Nicht zuletzt die Regelungen zur Urlaubsabgeltung beim Tod des Arbeitnehmers stellen die Abrechnung vor Herausforderungen.
I. Abfindungen
1. Zusammenballung der Einkünfte im Steuerrecht
2. Ermäßigte Besteuerung
3. Beitragsrechtliche Besonderheiten
II. Nachträgliche Vergütungen an Arbeitnehmer/innen
III. Tod des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin
1. Zahlungen an die/den Verstorbene/n und an Hinterbliebene
2. Versteuerung von Zahlungen an Hinterbliebene
3. Urlaubsabgeltung beim Tod des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin
10.15 - 10.30 Uhr - Pause
10.30 - 11.45 Uhr - Michael Seifert
Geldwerte Vorteile und aktuelle Entwicklungen
Aktuell ergeben sich zahlreiche Veränderungen bei der Erfassung und Bewertung von geldwerten Vorteilen. Wann sind Gutscheine als Sachzuwendungen zu bewerten, welche Übergangsregelungen gelten, wie ist mit von Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern getragenen Gesundheitsförderungsmaßnahmen umzugehen, und welche Besonderheiten gelten bei geldwerten Vorteilen aufgrund der Corona-Pandemie? Hierauf und auf weitere aktuelle Entwicklungen wird im Überblick praxisnah und anhand von Praxisfällen eingegangen.
I. BMF v. 13.4.2021 Minenfeld Gutscheine
II. BMF v. 20.4.2021 Gesundheitsförderungsmaßnahmen
III. BMF v. 11.2.2021 Neues zur Marktpreisbewertung
IV. Geldwerte Vorteile und Corona-Pandemie (Dienstwagen + Home-Office / Schutzimpfung / Maskengestellung)
11.45 - 12.15 Uhr - Fragerunde
12.15 - 12.30 Uhr - Circula
Circula Reisekosten, Spesen, Barauslagen Die Alternativlösung zu ReisekostenClassic der DATEV
Wie Sie Mitarbeiterauslagen digital und rechtskonform steuern
12.30 - 13.30 Uhr - Mittags-Pause
13.30 - 14.45 Uhr - Jörg Romanowski
Neues von der kurzfristigen Beschäftigung
Viele Arbeitgeber/innen (insbesondere in der Landwirtschaft) fragen sich in der Praxis oft, wie man möglichst rechtssicher Aushilfen auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung beitragsfrei abrechnen kann. Welche Befristungsvorschriften gelten? Wie muss konkret befristet werden? Wie kann Berufsmäßigkeit ausgeschlossen werden? Inwieweit hilft uns hier aktuelle Rechtsprechung vom BSG? Dieses aktuelle Praxisthema wird im Wesentlichen sv-rechtlich beleuchtet und dargestellt aber auch lohnsteuerrechtlich wird das Thema abgerundet.
I. Voraussetzungen der kurzfristigen Beschäftigung
II. Befristungen
1. Verlängerung der Befristungsmöglichkeit für 2021
2. Monatszeitraum oder Arbeitstage?
III. Berufsmäßigkeit
1. Grundsätze
2. Praxisprobleme bei Einsatz ausländischer Hausfrauen und -männer
14.45 - 15.00 Uhr - Pause
15.00 - 16.15 Uhr - Michael Blenkers
Lohnoptimierung nach Corona
Entscheidend für Mitarbeiter/innen ist regelmäßig der Nettolohn, gerade während bzw. nach Corona. Lohngestaltungen im Rahmen der Nettolohnoptimierung bieten dem/der Arbeitgeberin Möglichkeiten, die Mitarbeiter/innen zu motivieren und an das Unternehmen zu binden. Durch zahlreiche Gesetzesänderungen und Verwaltungsanweisungen wird es immer schwieriger, diesen Gestaltungsbereich für die Mandantinnen und Mandanten optimal zu nutzen.
I. § 8 EStG: Zusätzliche Leistung der Arbeitgeberin und des Arbeitgebers
II. Entwurf neues BMF-Schreiben zur Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen
III. Steuerfreier Corona-Zuschuss von 1.500 EUR
IV. Kurzarbeit
V. Steuerrechtliche Regelungen rund um das Thema Homeoffice
VI. Wichtige Änderungen bei Weiterbildungen durch den/die Arbeitgeberin
VII. Wohnraumüberlassung an AN § 8 Abs. 2 S.12 EStG
VIII. BMF-Schreiben zur Steuerfreiheit für Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung
IX. Firmenfahrräder
X. Neues BMF-Schreiben zu Reisekosten vom 25.11.2020
16.15 - 16.45 Uhr - Fragerunde
16.45 Uhr - Abmoderation durch Frau Bastigkeit und Verabschiedung durch die Referenten
17.00 Uhr - Ende
Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.
Moderation:
Annette Bastigkeit, Fachassistentin Lohn und Gehalt
Mitinitiatorin der Facebook-Gruppe Lohn und Gehalt mit über 4.500 Mitgliedern
Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon und Lautsprechern (ggfs. Headset) sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bitte beachten Sie, dass es bei Nutzung einer WTS-Verbindung zu Problemen mit Video und Ton kommen kann. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.
Wichtige Hinweise:
1. Einen Tag vor dem Webinar bekommen Sie einen Link, mit welchem Sie sich für das Webinar registrieren müssen. Nach erfolgreicher Registrierung bekommen Sie eine E-Mail von ZOOM mit einem Einwahl-Link!
2. Eine Einwahl zu dem Webinar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos erhalten Sie mit der unter 1. genannten E-Mail von ZOOM.
3. Sie erhalten die Unterlagen zum Webinar als Download zur Verfügung gestellt.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars. Eine E-Mail mit Download-Link wird 1 bis 2 Tage nach dem stattgefundenen Webinar an die bei der Buchung hinterlegte E-Mail gesendet.