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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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22.09.2021 | 10:00 Uhr – 11:30 Uhr |
Dass es ein Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III geben soll, war bereits lange bekannt und angekündigt. Mit den vorliegenden Änderungen der FAQ´s vom 27.08.2021 lassen sich hierzu nun die Details in den entsprechenden FAQ´s finden, die im Seminar dargestellt werden. Insbesondere ist dabei zu beachten, dass es für die Ausübung des Wahlrechts Fristen zu beachten gibt und das Wahlrecht zudem unwiderruflich ist. Im Seminar werden darüber hinaus auch die weiteren Änderungen der FAQ´s zu den einzelnen Hilfsprogrammen besprochen und ebenfalls auf die Änderungen zu den FAQ´s des Beihilferechts eingegangen.
Hier ist zu beachten, dass es neben den obligatorischen redaktionellen Änderungen erneut Anpassungen inhaltlicher Natur gab, die bei der Beantragung der Hilfen beachtet werden müssen. Diese werden im Seminar selbstverständlich vollumfänglich dargestellt und erläutert. Damit sind die Teilnehmer/-innen bestens und umfänglich über alle relevanten Änderungen auf dem Gebiet der Überbrückungshilfe und Neustarthilfe informiert.
Wichtiger Hinweis:
Grundlagenwissen zur Überbrückungshilfe III / III plus und der Neustarthilfe / Neustarthilfe plus werden für das Seminar vorausgesetzt.
Themenübersicht:
1. Das Wahlrecht zwischen Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
2. Update zur Überbrückungshilfe III / III plus und zur Neustarthilfe / Neustarthilfe plus
3. Aktualisierung der beihilferechtlichen Vorgaben