Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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15.03.2022 | 09:00 Uhr – 12:30 Uhr |
Kaum jemand wird in jedem Fall eine sichere Antwort auf die Frage geben können was Bauleistungen sind. Jeder, der diesen Workshop mitmacht wird jedoch einen sicheren praktischen Umgang mit der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers schaffen.
Tatsächlich ist ein Schwerpunkt des Webinars die praxisgerechte Anwendung der Vereinfachungsregel. Selbst wenns schief gegangen ist finden wir eine zinslose Lösung.
Nicht zu kurz kommen die Fragen:
Was genau sind Bauleistungen, was Substanzveränderung an einem Bauwerk im zusammenhing mit einem Grundstück? Ist es richtig dass PV-Anlagen, Windkraftanlagen, Maschinen, Betriebsvorrichtungen oder Einbauküchen als Grundstück umsatzsteuerrechtlich Grundstücke sind? Wie verhält sich der Leistungsempfänger, wenn diese Frage nicht eindeutig zu klären ist; wie der leistende Unternehmer? Warum braucht ein Bauunternehmer zwei Bescheinigungen? Wie hängt die Bauabzugssteuer mit der Umsatzsteuer zusammen? Wie ist die Rechtslage in anderen Mitgliedstaaten? Wie berät man bei Baustellen im Ausland?
Das Seminar schafft eine sichere Grundlage um praktische Fragen professionell klären zu können, die Risikoverteilung in der Leistungskette zu erkennen und für die beteiligten Unternehmer pragmatische Handlungsperspektiven aufzuzeigen.
Inhaltsübersicht:
1. Die Baugrundlage
Grundstücke und grundstücksnahe Dienstleistungen
Grundstücke im Umsatzsteuerrecht nicht nur für Ortsbestimmungen
Der neue Grundstücksbegriff Maschinen, Einbauten, Betriebsvorrichtungen, PV-Anlagen sind Grundstücke
2. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Was ist eine Bauleistung?
Checkliste Bauleistungen
Werklieferungen und Werkleistungen Substanzveränderung an Bauwerken und Gebäuden im Zusammenhang mit einem Grundstück
Vereinfachung bei Wartung und Reparatur
Wie entscheidet man Grenzfälle? Wichtige Praxishinweise
Das Werkzeug für die Praxis: Vereinfachungsregelung
Steht die Frage wer Steuern schuldet zur Disposition der Beteiligten?
Steuerschuldner in der Bauleistungskette
Wer ist (Bau-) Leistender, wer (Bau-) Leistungsempfänger?
Kann man den Leistungsempfänger austauschen?
Wann erbringt ein Unternehmer nachhaltig Bauleistungen
Wer muss Bauleistungen erkennen?
Risikoüberlegungen der Vertragspartner
Braucht man 2 Bescheinigungen: USt 1 TG und/oder Freistellungsbescheinigung?
Kann man Bauleistungen an Bescheinigungen erkennen?
Reichweite des 13b/ 2/ 4 Grenzüberschreitende Bauleistungen, Inland, Ausland
Bauträger, Mietereinbauten (Hotel, Arztpraxis)
Privater Bereich des Leistungsempfängers
3. Überblick Bauabzugssteuer
4. Anwendungsbereiche mit Sonderproblemen
Baustellen im Ausland
Kleinunternehmer in der Baubranche
Kleinunternehmer und § 13b UStG
Reichweite des § 19 UStG
In der Praxis unbekannt: Kleinunternehmer mit Vorsteuerabzug ohne Option
Reichweite des § 13b UStG in der Organschaft