Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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17.03.2023 | 09:00 Uhr – 11:00 Uhr |
Die Sozialversicherung ist geprägt von Änderungen. Die SGB-IV Änderungsgesetze beziehen weitere Verfahren in den DEÜV-Meldedialog ein. Neben den Anpassungen der technischen Vorgaben an die sich fortentwickelnden technischen Standards werden auch bestehende Verfahren effizienter gestaltet.
Ferner wird der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2022 zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung umgesetzt. Hierfür wird der Kinderlosenzuschlag um 0,25 Beitragssatzpunkte auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben. Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind in Höhe von 0,15 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet (ab dem fünften Kind gleichbleibende Entlastung in Höhe eines Abschlags von 0,6 Beitragssatzpunkten).
Viele wichtige Themen für die Entgeltabrechnung, die Markus Stier gemeinsam mit Diana Keller diskutiert. Erhalten Sie erneut Informationen aus erster Hand.
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Als Expertin zu Gast: Diana Keller, Systemuntersuchung Entgeltabrechnung