Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
Willy-Brandt-Ufer 10
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 9 97 97-0
Telefax: +49 (0) 431 9 97 97-17
info@stbvsh.de
www.stbvsh.de
27.01.2020 | 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Im August 2019 wurde die sog. Kassen-Taxonomie veröffentlicht, die von Unternehmen mit einer Registrierkasse / PC-Kasse ab 1.1.2020 umgesetzt werden muss: Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K).
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html
Zielgruppe sind Steuerberater und Mitarbeiter.
Die Referenten erläutern Checklisten zur Kassen-Nachschau und besprechen eine Verfahrensdokumentation bei einer Gaststätte, um für die Praxis folgende Fragen zu klären: Welcher Steuerpflichtige muss welche Kasse wie führen? Wie können sich Kunden und / oder Kassen-Händler auf eine Kassen-Nachschau vorbereiten? Wie sollte eine Verfahrensdokumentation aufgebaut sein?
Mit Buchungssätzen werden für Mandanten aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie die Änderungen für Gutscheine (ab 1.1.2019) EC-Karten-Zahlungen, Trinkgelder, Warenrücknahmen, Stornobuchungen, Diebstahl / Unterschlagung und Kassendifferenzen eingegangen.
Weiterhin müssen sich Mandanten ab dem Jahr 2020 auf das sog. Elektronische Aufzeichnungssystem, die neue Belegausgabepflicht, die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die Kassenmeldepflicht und die im August 2019 veröffentlichte Kassen-Taxonomie (DSFinV-K) vorbereiten. Zu erläutern ist, ob jeder Mandant aus Handel und Gastronomie unverändert seine elektronische Kasse ab 2020 einsetzen kann, sog. Aufrüstbarkeit einer Kasse.
Die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Kasse rundet das Seminar ab.
Zudem möchten wir Sie über das Vormittags-Seminar Die Kasse 2019 / 2020 für Mandanten (Gastronomie, Hotel, Friseur, Bäcker, Metzger, Einzelhändler usw.) informieren. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie Ihre Mandanten entsprechend informieren würden.
Inhaltsübersicht:
I. Aufzeichnungspflichten
1. Handels- und steuerrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
2. Das Kassengesetz vom 22.12.2016
3. BMF-Schreiben und Übergangsregelung
4. GoBD
II. Kassenarten
1. Aufzeichnungsmöglichkeiten und Kassenarten
2. Kassenarten in der Praxis
III. Änderungen seit dem Kassengesetz vom 22.12.2016
1. Ordnungsvorschriften für die Buchführung; § 146 AO
2. Die Kassen-Nachschau; § 146b AO
3. Verfahrensdokumentation
IV. Änderungen ab 2020: Elektronisches Aufzeichnungs-system und Sicherheitseinrichtung
1. Änderungen durch die DSFinV-K
2. Änderung im Buchungsverhalten
3. Technische Änderungen
V. Kassenarten in der Rechtsprechung
1. Formelle Buchführungsmängel
2. Materielle Buchführungsmängel
3. Grundsätzliche Rechtsprechung
4. Programmierprotokoll
5. Rechtsprechung für bilanzierende Unternehmen
6. Rechtsprechung für EÜR
7. (Straf-)Schätzung durch das FA; BFH vom 06.08.2018