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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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10.12.2020 | 16:00 Uhr – 17:30 Uhr |
Zum 01.01.2021 tritt ein Paradigmenwechsel von Insolvenz und Sanierung in Kraft. Alle wirtschaftsberatenden Berufe sind davon betroffen. Auf Steuerberater kommen neue Pflichten zu, neue Haftungsgefahren, aber auch ungeahnte Chancen. Die Sanierung wird nämlich „vorverlagert“ und aus dem al-leinigen Herrschaftsbereich von Juristen herausgenommen.
Seit dem 14.10.2020 liegt der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanIns-FoG) vor. Dieses Gesetz soll schon zum 01.01.2021 unter anderem mit dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restruktu-rierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) einiges bewirken: Neue Verfahren, neue Funktionen, neue Instrumente mit dem Ziel, auch schon im Vorfeld des förmlichen Insolvenzverfahrens die Sanierung von Unternehmen durch geeignete Maßnahmen zu erleichtern. Nun will man unterwegs effizient helfen und durch neuartige Instrumente, zum Teil ohne Einwirken der Gerichte, die Insolvenz vermeiden. Das kann gerade im Corona-Zeitalter enorme praktische Relevanz gewinnen. Damit korrespondieren allerdings auch deutlich gesteigerte Überwachungs- und Früherkennungspflichten für Geschäftsleiter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Es gibt also jede Menge an Gründen, sich rechtzeitig mit dem zu beschäftigen, was in Kürze Gesetz sein wird!