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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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08.12.2020 | 16:00 Uhr – 17:30 Uhr |
Seit dem 01.07.2020 besteht in Deutschland die Pflicht, grenzüberschreitende Steuergestaltungen den Finanzbehörden mitzuteilen. Die Pflicht trifft vorrangig Steuerberater und Rechtsanwälte, die in Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Steuergestaltungen beraten, sowie Nutzer entsprechender Gestaltungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu EUR 25.000.
Ursprünglich als Instrument zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanungen intendiert, schießen die Regelungen deutlich über das Ziel hinaus. Sie erfassen zum Teil auch alltägliche Gestaltungen und greifen selbst dann, wenn die Gestaltung der Fachöffentlichkeit und der Finanzverwaltung längst bekannt ist. Eine Fülle unbestimmter und teilweise unbestimmbarer Rechtsbegriffe erschwert die Rechtsanwendung.
Die Mitteilungspflicht erfasst auch auf Erbschaft- und Schenkungsteuergestaltungen. Aus diesem Blickwinkel wird der Anwendungsbereich in der Fachöffentlichkeit nicht hinreichend gewürdigt.
Das Webinar informiert Sie kompakt und praxisnah zu folgenden Themen: