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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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26.11.2020 | 10:00 Uhr – 11:30 Uhr |
Mit dem Beschluss der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder vom 28.10.2020 hat sich die Lage für viele Mandanten erneut dramatisch verschärft. Mit einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe von bis zu 10 Milliarden Euro will der Bund den betroffenen Unternehmen wirtschaftlich unter die Arme greifen. Für Kanzleien und Berater bedeutet dies erneut, ein schnelles Einarbeiten in die Materie um für die Mandanten die so wichtigen Anträge stellen zu können.
Das Seminar zeigt Ihnen die Anforderungen und Voraussetzungen des Programms, welche Fallstricke zu beachten sind und greift auch die schwierigen Fragen zur Anrechnung des Kurzarbeitergeldes und der Überbrückungshilfe auf. Darüber hinaus werden auch aktuelle Themen zur Überbrückungshilfe und zur Ausweitung des KfW-Schnellkredits besprochen.
Die Teilnehmer des Seminars werden damit in die Lage versetzt die Anträge für die Corona-Nothilfe zügig und rechtssicher für ihre Mandanten zu beantragen und diese auch im weiteren Verlauf der Pandemie vorausschauend zu beraten.
Themenübersicht
1. Antragsberechtigung und Antragstellung
Abgrenzung direkt betroffene und indirekt betroffene Unternehmen
Antragstellung
2. Höhe der Förderung und Grenzen
Berechnung des Vergleichsumsatzes
Anrechnung von Umsätzen
Anrechnung von erhaltenen Leistungen
3. Weitere Förderprogramme
Aktuelles zur Überbrückungshilfe
Ausweitung des KfW-Schnellkredits