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Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
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02.03.2021 | 09:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Die Einkommensteuererklärungen für 2020 sind in Kürze zu erstellen. Mit der Erklärungserstellung 2020 sind neben neuer Vordrucke auch aktuelle Änderungen bei § 7g EStG, die steuerliche Behandlung von Sofort- und Übergangshilfen nebst der neuen Anlage Corona Hilfen sowie die der Neuregelung zur Arbeitszimmerpauschale zu beachten.
Zudem gilt es, neue Verwaltungsanweisungen, veröffentlichte Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, z. B. zur Abgrenzung der Einkunftsarten, der steuerlichen Behandlung von pauschalen Bonuszahlungen der Krankenkassen und der Neurichtung des Kostenabzugs wegen einer doppelten Haushaltsführung, zu berücksichtigen.
Inhalte siehe PDF.